Zweck des Vereins

Die Aufgabe des Vereins ist die Förderung des Hundesports in Anlehnung an die jeweils gültige Prüfungsordnung nach den Richtlinien und den Bestimmungen der übergeordneten Gremien, insbesondere des Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) und der Federation-Cynologique-Internationale (FCI).

Der Verein dient gemeinnützigen Zwecken. Er ist überparteilich und überkonfessionell.
Bei näherem Interesse an der Vereinsarbeit sehen Sie sich unsere Infomappe an.

Der Verein fördert ...

  • die Information der Öffentlichkeit über den Hundesport.
  • die Erfassung der Freunde des Hundesports in diesem Verein.
  • die Ausbildung in den verschiedenen Hundesportarten, sowie im Gehorsam.
  • die Durchführung von internen und verbandsöffentlichen Prüfungen und Wettkämpfen in den verschiedenen Hundesportarten.
  • den Sport der Jugend mit dem Hund.
  • die Jugendarbeit.
  • die Gedanken des Tierschutzes.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch ...

  • Bereitstellung eines Übungsplatzes, Geräten und Ausbildungsmaßnahmen.
  • Förderung der Ausbildung von geeigneten Mitgliedern als Ausbildungs- und Jugendwarte.
  • Anleitung und Überwachung der Ausbildung der Hunde seiner Mitglieder.

 

 

Der Verein dient gemeinnützigen Zwecken. Er ist überparteilich und überkonfessionell.
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